Die Beschaffung erfolgt im geltenden rechtlichen Rahmen. Wo eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums und eine Endverbleibserklärung erforderlich sind, folgt die Sendung diesen Dokumenten. Die Akte öffnet den Weg; erst danach bewegt sich die Ware.
Wir beschaffen Positionen, die auf dem freien Markt schwer zu finden sind. Die Aufgabe besteht darin, die Quelle zu erreichen, die Position gegen die Spezifikation zu prüfen und sie auf dem genehmigten Endverbleibsweg zu befördern.

So wird eine Lieferung abgeschlossen
- Die Quelle über das Netzwerk erreichen
- Die Position gegen Anfrage und Spezifikation prüfen
- Ministergenehmigung und Endverbleibserklärung, wo erforderlich
- Genehmigte Route und Versanddokumentation
- Lieferung zum vereinbarten Termin
- Vollständige Akte gemeinsam mit der Ware übergeben
Eine Lieferung, die zu spät kommt, unvollständig ist oder ihre Papiere vermissen lässt, ist keine abgeschlossene Lieferung. Abgeschlossen ist sie, wenn die Position der Anfrage entspricht, mit den erforderlichen Endverbleibsdokumenten reist und zum vereinbarten Termin eintrifft.


